Deutschland hat 44,0 Millionen Wohnungen, und die meisten davon sind auf Menschen ausgelegt, die Treppen steigen, über Schwellen treten und in Standardbädern duschen können. Genau diese Annahme trägt immer weniger. Die Zahl der Haushalte mit Menschen ab 65 liegt bei 12,7 Millionen, die Zahl der Hochaltrigen wächst ab 2030 stark. Wohnen wird zur demografischen Schlüsselfrage, wie unser Artikel „Deutschland wird älter“ zeigt.

18,8 %der Haushalte mit Menschen ab 65 Jahren haben einen stufenlosen Zugang zum GebäudeDestatis, Mikrozensus 2022, Zusatzprogramm Wohnen

Was „barrierefrei“ konkret bedeutet

Barrierefrei heißt nicht rollstuhlgerecht für alle. Die Norm DIN 18040 unterscheidet Stufen: barrierefrei nutzbar ist eine Wohnung, wenn sie auch mit Einschränkungen ohne fremde Hilfe nutzbar ist, uneingeschränkt rollstuhlnutzbar ist die strengste Stufe. Für die meisten Menschen im Alter geht es um einfachere Dinge: keine Stufen am Eingang, Türen ab 90 Zentimeter Breite, keine Schwellen über zwei Zentimeter, ein Bad, in das man mit Rollator kommt, ein Schlafzimmer im Erdgeschoss.

Die amtlichen Zahlen zeigen, wie selten selbst die weichen Kriterien erfüllt sind. Von den Haushalten mit Menschen ab 65 haben nur 18,8 Prozent einen stufenlosen Zugang zum Gebäude, nur 12,3 Prozent erreichen alle Räume der Wohnung ohne Stufen, und 22,7 Prozent wohnen ohne Schwellen und Bodenunebenheiten. Das Baujahr erklärt fast alles: Bei Gebäuden bis 1948 sind es 9,9 Prozent mit stufenlosem Zugang, bei Gebäuden ab 2011 immerhin 57,4 Prozent. Der Bestand, in dem die meisten älteren Menschen wohnen, ist der alte.

Miete oder Eigentum: zwei verschiedene Probleme

41,9 Prozent der Haushalte wohnen im Eigentum, bei Haushalten mit Haupteinkommensperson ab 65 sind es 51,2 Prozent. Eigentümer können umbauen, müssen es aber selbst finanzieren und organisieren. Mieter brauchen für größere Umbauten die Zustimmung des Vermieters, und nicht jede Anpassung ist rechtlich durchsetzbar. Dazu kommt die Kostenlast: Hauptmieterhaushalte ab 65 geben im Schnitt 31,0 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Wohnung aus, bei 43,3 Prozent der Haushalte sind es mehr als 30 Prozent. Wer wenig Rente und hohe Miete hat, dem fehlt für Umbauten schlicht das Geld.

Dass viele Ältere allein wohnen, verschärft die Lage: 6,3 Millionen Einpersonenhaushalte haben eine Haupteinkommensperson ab 65, und von den Menschen ab 85 lebt mehr als die Hälfte allein. Wer allein wohnt, ist auf eine Wohnung angewiesen, die ohne fremde Hilfe funktioniert. Wer sich stattdessen verkleinern will, stößt an finanzielle Schranken: Das Remanenz-Dilemma führt dazu, dass kleinere Wohnungen durch hohe Neumieten pro Quadratmeter oft teurer sind als der langjährige Altvertrag.

Was ein Umbau kostet und was er bringt

Die Preisspanne ist groß, weil die Maßnahmen es sind. Ein Haltegriff neben der Toilette kostet wenig, ein Badumbau mit bodengleicher Dusche liegt im vierstelligen Bereich, ein Treppenlift oder ein Aufzug im fünfstelligen. Die günstigsten Maßnahmen sind oft die wirksamsten: Schwellen entfernen, rutschfeste Beläge, bessere Beleuchtung, ein zweiter Handlauf, ein Stuhl im Flur. Der teuerste Posten ist in der Regel das Bad, und genau dort entstehen die meisten Stürze.

Stürze sind das häufigste Argument für Umbauten, auch wenn die Statistik dazu regional schwankt. Maßgeblich ist der einfache Zusammenhang: Wer in einer Wohnung mit Hindernissen lebt, verliert dort zuerst an Selbstständigkeit, wo die Hindernisse sind, im Bad, an der Treppe, an der Eingangsstufe.

Welche Förderung es 2026 gibt

Die Förderlandschaft ist ein Flickenteppich aus Bund, Ländern und Pflegeversicherung.

Die Pflegeversicherung zahlt für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Umbauten, etwa Türverbreiterungen, feste Rampen, Treppenlifte und den Badumbau. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, steigt der Gesamtbetrag auf bis zu 16.720 Euro. Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, sonst gilt die Leistung als genehmigt.

Bei der KfW gibt es das Programm „Altersgerecht Umbauen“ als Kredit mit Nummer 159: bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, im Juli 2026 mit Sollzinsen von 2,79 Prozent an aufwärts. Den Zuschuss 455-B, der bis zu 6.250 Euro je Maßnahme beisteuerte, kann man derzeit nicht beantragen: Die Mittel für 2026 sind nach KfW-Angaben ausgeschöpft, eine Wiedereröffnung hängt von neuen Bundesmitteln ab. Wer plant, sollte zuerst den Kredit prüfen und den Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen.

Die Länder legen eigene Programme auf: Bayern zahlt im Modernisierungsprogramm Zuschüsse von bis zu 400 Euro je Quadratmeter plus Aufschläge für barrierefreie Grundrisse, Nordrhein-Westfalen fördert über die NRW.BANK Darlehen bis 150.000 Euro für den barrierefreien Umbau von selbst genutztem Eigentum. Der Blick in das Programm des eigenen Bundeslandes lohnt sich, die Bedingungen unterscheiden sich erheblich.

Checkliste
Vor dem Umbau prüfen
  • Pflegegrad vorhanden? Dann zuerst den Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI beantragen, vor Beginn der Maßnahme.
  • KfW-Kredit 159 prüfen: gilt auch für den Kauf bereits umgebauter Wohnungen und für Mieter mit Modernisierungsvereinbarung.
  • Landesförderung prüfen, Stichwort barrierefreies oder altersgerechtes Wohnen, beim zuständigen Ministerium oder der Förderbank.
  • Bei Miete: Umbauwunsch schriftlich an den Vermieter, Zustimmung dokumentieren.
  • Kostenvoranschläge von zwei bis drei Handwerksbetrieben einholen, auf förderfähige Positionen achten.

Barrierefreiheit hört an der Wohnungstür nicht auf

Eine stufenlose Wohnung nützt wenig, wenn davor drei Stufen, ein Kopfsteinpflaster und eine Straße ohne abgesenkte Bordsteine liegen. Zur Wohnsituation gehören der Weg zur Haltestelle, die Erreichbarkeit von Arztpraxis, Apotheke und Supermarkt und die Frage, ob es unterwegs eine Bank und eine Toilette gibt. Kommunen, die altersfreundlich planen, denken diese Wege zusammen. Wo der öffentliche Nahverkehr schrumpft, entscheidet die Erreichbarkeit der nächsten Praxis darüber, ob ältere Menschen selbstständig bleiben.

Die entscheidende Verschiebung ist keine technische, sondern eine finanzielle: Solange die Fördermittel für Barrierereduzierung regelmäßig ausgeschöpft sind, bevor das Jahr zu Ende ist, bleibt der Umbau des Bestands ein Privileg derer, die Anträge stellen können. Eine altersgerechte Wohnung ist der wirksamste Schutz vor dem Umzug ins Heim, und sie ist billiger als jeder Heimplatz. Wer früh umbaut, gewinnt Jahre in der eigenen Wohnung, das zeigen die Pflegestatistiken über alle Altersgruppen hinweg. Was Beschäftigte mit Pflegeverantwortung wissen sollten, erklärt der Leitfaden zu Pflege und Beruf.

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Quellen und Methodik

  1. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 250 vom 16.07.2026: 44,0 Millionen Wohnungen Ende 2025 (16.07.2026)
  2. Statistisches Bundesamt, Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus 2022, veröffentlicht 19.02.2024 (19.02.2024)
  3. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. N041 vom 24.06.2026: 17,3 Millionen Menschen leben allein (24.06.2026)
  4. KfW, Produktseite Altersgerecht Umbauen Kredit (159), Stand Juli 2026 (13.08.2026)
  5. KfW, Produktseite Barrierereduzierung Investitionszuschuss (455-B), Stand August 2026 (13.08.2026)
  6. Sozialgesetzbuch XI, § 40 Abs. 4: Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung (13.08.2026)
  7. Bundesministerium für Gesundheit, Zuschüsse zur Wohnungsanpassung (13.08.2026)
  8. Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Bayerisches Modernisierungsprogramm (13.08.2026)
  9. NRW.BANK, Förderprodukt Barrierefrei umbauen (13.08.2026)

Alle Zahlen und Aussagen in diesem Artikel stammen aus den angegebenen Quellen. Wo wir Interpretationen vornehmen, sind sie als solche kenntlich. Dieser Artikel wird bei wesentlichen Änderungen der Sach- oder Rechtslage aktualisiert.

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