Die Pflegeversicherung (SGB XI) ist die jüngste Säule der Sozialversicherung und die erste, die dauerhaft auf Kredit läuft. Seit 1995 sichert sie das Risiko Pflegebedürftigkeit ab, nach dem Prinzip: Alle zahlen ein, wer Pflege braucht, bekommt Leistungen. Diese Konstruktion steht 2026 erneut im Zentrum der Debatte, weil die Einnahmen nicht mehr reichen.
Was die Pflegeversicherung zahlt und was nicht
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkostenversicherung. Sie zahlt feste Beträge, keine vollen Kosten. Wer zu Hause gepflegt wird, kann Pflegegeld bekommen (347 bis 990 Euro monatlich je nach Pflegegrad), Pflegesachleistungen durch ambulante Dienste (796 bis 2.299 Euro) oder eine Kombination. In vollstationärer Pflege zahlt die Kasse 805 bis 2.096 Euro monatlich an das Heim. Was darüber hinausgeht, zahlen die Pflegebedürftigen selbst, ergänzt um Sozialhilfe, wenn das Geld nicht reicht.
5,7 Millionen Menschen waren Ende 2023 pflegebedürftig, nach Verwaltungsdaten der Kassen waren es 2025 bereits 6,01 Millionen. 86 Prozent werden zu Hause versorgt, 3,1 Millionen davon ausschließlich mit Pflegegeld, also überwiegend durch Angehörige.
Der Eigenanteil im Heim zeigt, was Teilkostenversicherung konkret heißt: Im ersten Jahr zahlten Bewohnerinnen und Bewohner zum 1. Juli 2026 durchschnittlich 3.364 Euro im Monat selbst, 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Die Zuschläge der Pflegeversicherung, die seit 2024 nach Aufenthaltsdauer gestaffelt von 15 bis 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils greifen, mildern das ab, decken aber nur einen Teil.
Wie die Finanzierung funktioniert
Die Pflegeversicherung wird aus Beiträgen der Versicherten finanziert, der gesetzliche Satz steht in § 55 SGB XI bei 3,4 Prozent. Seit dem 1. Januar 2025 gilt über eine Verordnungsermächtigung ein Satz von 3,6 Prozent, für Kinderlose mit Zuschlag 4,2 Prozent. Eltern zahlen je nach Zahl der Kinder weniger: 3,35, 3,10, 2,85 oder 2,60 Prozent. Für 2026 blieb der Satz stabil.
Die Einnahmen reichen trotzdem nicht. 2025 schloss die Pflegeversicherung mit einem Defizit von 0,49 Milliarden Euro ab, die Rücklage betrug am Jahresende 5,35 Milliarden Euro. Das sind 0,86 Monatsausgaben, gesetzlich vorgesehen sind 50 Prozent einer Monatsausgabe, also etwa die Hälfte des Solls. Für 2026 deckt der Bund das Defizit mit Darlehen von 4,2 Milliarden Euro ab.
Der Blick nach vorn ist klarer als die Lage je war. Der Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) rechnet bei unverändertem Beitragssatz mit Defiziten von 7,6 Milliarden Euro 2027 und 15,4 Milliarden Euro 2028, danach 16,9 und 17,4 Milliarden. Ab 2028 ginge es um zweistellige Milliardenbeträge pro Jahr.
Alle Werte: rechnerisches Defizit laut Gesetzentwurf. Quelle: BMG, Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz, Seite 4 bis 6.
Warum der Druck wächst
Drei Kräfte wirken zusammen. Erstens die Demografie: Die Zahl der Hochaltrigen, unter denen die Pflegequote am höchsten ist, steigt ab 2030 stark an. 2023 war die Hälfte der Menschen ab 80 pflegebedürftig, die Zahl der ab 80-Jährigen wächst bis 2050 auf über 9 Millionen. Was das für Kommunen bedeutet, beschreibt unser Artikel „Deutschland wird älter“.
Zweitens der erweiterte Pflegebedürftigkeitsbegriff von 2017: Seitdem zählen auch Menschen mit Demenz und psychischen Einschränkungen vollständig mit. Eine Studie des GKV-Spitzenverbandes kommt zu dem Schluss, dass der Anstieg der Fallzahlen weniger auf die Alterung als auf diese breitere Definition zurückgeht.
Drittens die Kosten je Fall: Löhne in der Pflege steigen, der Pflegemindestlohn wurde zum 1. Juli 2026 auf 16,52 bis 21,03 Euro angehoben, und die Preise für Pflegeleistungen ziehen nach.
Wer zahlt, wer fordert: die Reformdebatte
Die Vorschläge lassen sich drei Lagern zuordnen. Die Bundesregierung setzt mit dem PNOG-Entwurf auf Mischfinanzierung: Beitragsbemessungsgrenze anheben, Kinderlosenzuschlag erhöhen, Minijobs einbeziehen, die beitragsfreie Mitversicherung einschränken, gleichzeitig Leistungen wie den Entlastungsbetrag im Pflegegrad 1 kürzen und die Verweildauerstufen bei den Heimzuschlägen verlängern. Beitragssatzanhebungen schließt der Entwurf ausdrücklich aus.
Der GKV-Spitzenverband nennt den Entwurf „dringend notwendig, aber viel zu unausgewogen“. Er verlangt, der Bund solle versicherungsfremde Leistungen übernehmen: die Rückzahlung der Corona-Kosten von rund 5 Milliarden Euro und die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige von etwa 5,4 Milliarden Euro jährlich. Die Länder sollten die Investitionskosten der Heime tragen, das würde den Eigenanteil nach Berechnung des vdek um durchschnittlich 649 Euro im Monat senken.
Der Sozialverband VdK geht weiter und fordert eine Bürgerversicherung, in die auch Beamte und Selbstständige einzahlen. Zugleich kritisiert er den Entwurf, weil die geplanten strengeren Begutachtungsschwellen nach Verbandsangaben jährlich 120.000 Menschen den Zugang zu einem Pflegegrad kosten würden. Beide Positionen sind Interessenpositionen, keine neutralen Prognosen. Was beschlossen, was geplant und was offen ist, trennt unser Überblick zur Pflegereform 2026 im Einzelnen.
3,6 Prozent seit 1. Januar 2025 über Verordnung, für 2026 unverändert. Kinderlosenzuschlag 0,6 Punkte.
15 bis 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils nach Verweildauer, seit 1. Januar 2024.
Referentenentwurf vom 5. Juni 2026: neue Budgets, jährliche Leistungsdynamisierung ab 2028/2029, höhere Beitragsbemessungsgrenze. Wirksamkeit frühestens 2027.
Forderungen von VdK und GKV-Spitzenverband, im Gesetzentwurf nicht enthalten.
Was Versicherte jetzt tun können
Wer wissen will, welche Leistungen ihm zustehen, findet die verbindlichen Beträge bei der eigenen Pflegekasse und beim Bundesministerium für Gesundheit. Für die Beratung vor Ort sind die Pflegestützpunkte der Länder und Kommunen zuständig, die Beratung ist kostenlos und unabhängig. Wer für Angehörige pflegt, sollte prüfen, welche Unterstützung die Pflegeversicherung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf kennt.
Die eigentliche Weichenstellung liegt im Parlament. Solange versicherungsfremde Leistungen aus Beiträgen statt aus Steuern finanziert werden, trägt jede demografische Welle direkt auf den Beitragssatz durch. Genau diese Grundsatzfrage entscheidet sich im PNOG, und mit ihr, ob die Pflegeversicherung 2027 wieder in die Schlagzeilen kommt.
Quellen und Methodik
- Bundesministerium für Gesundheit, Zahlen, Daten und Fakten zur Pflegeversicherung, Stand Juli 2026 (Juli 2026)
- GKV-Spitzenverband, Seite zum Beitragssatz der Pflegeversicherung (13.08.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit, Finanzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung, Ist-Ergebnisse 2022 bis 2025 (2026)
- GKV-Spitzenverband, Pressemitteilung vom 13.02.2026: Pflegeversicherung lebt auf Pump (13.02.2026)
- Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 478 vom 18.12.2024: Pflegestatistik 2023 (18.12.2024)
- vdek, Pressemitteilung vom 14.07.2026: Eigenanteile in der stationären Pflege zum 01.07.2026 (14.07.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit, Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) (05.06.2026)
- GKV-Spitzenverband, Pressemitteilung vom 11.05.2026: Forderungen zur Pflegefinanzierung (11.05.2026)
- VdK, Pressemitteilung vom 04.06.2026 zum Pflegeneuordnungsgesetz (04.06.2026)
- Sozialgesetzbuch XI, § 55 und § 64, gesetze-im-internet.de (13.08.2026)
Alle Zahlen und Aussagen in diesem Artikel stammen aus den angegebenen Quellen. Wo wir Interpretationen vornehmen, sind sie als solche kenntlich. Dieser Artikel wird bei wesentlichen Änderungen der Sach- oder Rechtslage aktualisiert.
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