Wer nachts um zwei Schmerzen hat, steht in Deutschland vor einer Entscheidung, für die es kein Schild gibt: Notruf 112, Bereitschaftsdienst 116117 oder gleich in die Notaufnahme? Die beiden Telefonnummern arbeiten getrennt, die Notaufnahme nimmt jeden auf, der kommt. Genau diese Trennung will die Bundesregierung auflösen.
Das Problem in Zahlen
13,0 Millionen Menschen kamen 2024 als ambulante Notfälle in ein Krankenhaus, 5 Prozent mehr als im Vorjahr und der höchste Wert seit Beginn der Erfassung 2018. Das sind täglich rund 35.600 Fälle. Hinzu kommen 8,1 Millionen Einsätze von Rettungswagen, Notarztwagen und Luftrettung pro Jahr.
Der Gesetzentwurf beschreibt das Problem so: Notaufnahmen und Rettungsdienst werden „auch in Fällen in Anspruch genommen, die in der ambulanten Versorgung abschließend hätten versorgt werden können“. Der Sachverständigenrat Gesundheit rechnet in seinem Gutachten 2024 vor, dass durch bessere Steuerung bis zu 32 Millionen stationäre Belegungstage im Jahr vermeidbar wären. Vorsicht bei einer oft genannten Zahl: Die verbreitete Angabe von 20 Millionen Notaufnahmebesuchen ließ sich amtlich nicht belegen, belastbar sind die 13,0 Millionen ambulanten Notfälle des Statistischen Bundesamtes.
Die Ursache ist keine Unachtsamkeit der Patienten allein. Wer außerhalb der Sprechzeiten ein medizinisches Problem hat, findet oft keine Praxis. Die zwei Notrufsysteme sind nicht vernetzt, der Rettungsdienst ist im Sozialgesetzbuch nur als Fahrkostenersatz abgebildet, und niemand steuert, welcher Patient in welche Struktur gehört. Die Folgen: überfüllte Notaufnahmen, Rettungswagen, die für Bagatellen gebunden sind, und ein teurer Umweg für ein Problem, das eine Praxis am nächsten Morgen gelöst hätte.
Wie die Versorgung heute funktioniert
Der Notruf 112 führt zu den Rettungsleitstellen der Länder und ist für Lebensgefahr und schwere gesundheitliche Störungen zuständig. Die Nummer 116117 gehört dem ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, vermittelt aber auch Arzttermine. Die Notaufnahmen der Krankenhäuser nehmen alle auf, die kommen, unabhängig von der Dringlichkeit. Zwischen diesen drei Strukturen gibt es keine dauerhafte digitale Verbindung. Wer bei 112 anruft, obwohl der Bereitschaftsdienst richtig wäre, wird weitergereicht oder landet im Rettungswagen.
Was der Gesetzentwurf vorsieht
Das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung ist der dritte Anlauf. Ein erster Entwurf scheiterte 2024 am Ende der Ampel-Koalition. Der neue Entwurf durchlief das Kabinett am 22. April 2026, der Bundesrat nahm am 12. Juni 2026 Stellung, die erste Lesung im Bundestag fand am 9. Juli 2026 statt. Es ist ein laufendes Verfahren, beschlossen ist noch nichts.
Die 116117 wird rund um die Uhr zur zentralen Steuerungsstelle: telefonische und telemedizinische Ersteinschätzung, Vermittlung in die richtige Versorgungsebene, aufsuchender Notdienst bundesweit.
Digitale Vernetzung von Rettungsleitstelle und Akutleitstelle mit abgestimmten Abfragesystemen, damit beide Seiten dieselbe Ersteinschätzung nutzen.
An ausgewählten Kliniken entstehen Notfallzentren, die Notaufnahme, Bereitschaftsdienstpraxis und zentrale Ersteinschätzungsstelle unter einem Dach bündeln, für Kinder mit eigenen Standards.
Im Gesetzentwurf nicht enthalten. Die Union hatte 2023 eine Gebühr von 20 Euro gefordert, die Bundesregierung setzt auf Steuerung statt Gebühr.
Zwei Strukturentscheidungen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Erstens wird die medizinische Notfallrettung zu einer echten Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, statt wie bisher nur die Fahrtkosten zu erstatten. Ärztliches Personal darf künftig vor Ort behandeln, ohne den Patienten zwingend zu transportieren. Zweitens finanzieren Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen den Ausbau der 116117 paritätisch, die geschätzten Mehrkosten liegen bei rund 140 Millionen Euro im Jahr. Dem stehen nach der Rechnung des Entwurfs langfristig Minderausgaben von 1,2 Milliarden Euro jährlich gegenüber. Für die Digitalisierung kommen 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur, unter anderem für die Anbindung des Rettungsdienstes an die Telematikinfrastruktur und ein AED-Kataster.
Woran es hängt
Die Konfliktlinien sind föderal. Der Bundesrat fordert zwölf statt sechs Monate Zeit für die Standortwahl der Notfallzentren, eine flexiblere Erreichbarkeitsvorgabe von 30 bis 40 Pkw-Minuten und die Wahrung der Gebührenhoheit der Länder im Rettungsdienst. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert, die Vertragsärzte sollten Investitionskosten aus Verwaltungsmitteln finanzieren, und nennt Teile des Entwurfs unrealistisch. Die Bundesregierung verteidigt die bundeseinheitliche Steuerung gegen föderale Sonderwege.
Für Patienten ändert sich zunächst nichts. Der Entwurf muss den Bundestag passieren, und selbst danach entstehen die neuen Strukturen schrittweise. Wer heute ein medizinisches Problem hat, für das keine Lebensgefahr besteht, ist mit der 116117 meist richtiger bedient als mit der Notaufnahme, und im Zweifel gilt: bei Anzeichen für einen Notfall immer die 112. Wie das Gesundheitssystem insgesamt unter Druck steht, steht in der großen Bestandsaufnahme des Dossiers. Sobald sich am Gesetzgebungsverfahren etwas ändert, wird dieser Artikel aktualisiert.
Quellen und Methodik
- Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. N069 vom 03.12.2025: Ambulante Notfälle 2024 (03.12.2025)
- Bundesministerium für Gesundheit, Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (Kabinettsfassung) (22.04.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit, FAQ zur Notfallreform (13.08.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit, Verfahrensübersicht Notfallreform, Stand 09.07.2026 (09.07.2026)
- Deutscher Bundestag, 1. Lesung des Gesetzentwurfs, Drucksache 21/6808 (09.07.2026)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung, Dossier Notfallversorgung und Patientenservice 116117 (13.08.2026)
- Ärzteblatt, Bericht vom 12.06.2026: Bundesrat schlägt Änderungen zur Notfallreform vor (12.06.2026)
- Sachverständigenrat Gesundheit, Gutachten 2024 (zitiert im Gesetzentwurf) (2024)
Alle Zahlen und Aussagen in diesem Artikel stammen aus den angegebenen Quellen. Wo wir Interpretationen vornehmen, sind sie als solche kenntlich. Dieser Artikel wird bei wesentlichen Änderungen der Sach- oder Rechtslage aktualisiert.
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